Ratgeber für Eigentümer, Hausverwaltungen und Mieter

Winterdienst in Köln: Wer muss räumen?

Wer bei Schnee und Glätte den Gehweg räumen muss, bis wann und womit gestreut werden darf. Zusammengefasst aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln.

Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Zuständig ist der Eigentümer. Er kann das Räumen auf Mieter oder eine Firma übertragen, bleibt aber verantwortlich.
  • 1,50 Meter breit räumen und streuen, sofort nach dem Schneefall.
  • Schnee in der Nacht: werktags bis 7 Uhr erledigen, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.
  • Kein Streusalz, sondern Sand oder Granulat. Ausnahmen nur bei Eisregen und an Gefahrenstellen.
  • Bußgeld bis 500 Euro, dazu die Haftung, wenn jemand stürzt.

Wer muss in Köln räumen?

Die Stadt Köln überträgt den Winterdienst auf den Gehwegen den Grundstückseigentümern. Gemeint ist der Gehweg vor dem eigenen Grundstück, auf der ganzen Länge der Grundstücksgrenze. Bei einem Erbbaurecht ist der Erbbauberechtigte zuständig.

Eigentümer dürfen diese Aufgabe weitergeben, zum Beispiel über den Mietvertrag oder die Hausordnung an die Mieter oder per Auftrag an einen Winterdienst. Die Stadt stellt aber klar: Die Verantwortung für den Zustand des Gehwegs liegt am Ende beim Eigentümer. Wer den Winterdienst abgibt, sollte also kontrollieren, ob er auch wirklich erledigt wird.

Ob Ihre Straße betroffen ist und wer dort genau räumen muss, steht im Straßenreinigungsverzeichnis der Stadt. Auskunft gibt die AWB, die im Auftrag der Stadt für die Straßenreinigung zuständig ist. In Fußgängergeschäftsstraßen räumen die Anlieger nicht selbst.

Bis wann muss geräumt sein?

Grundsätzlich gilt: Schnee wird sofort nach dem Ende des Schneefalls geräumt, Glätte sofort bekämpft. Für Schnee und Glätte in der Nacht gibt es feste Uhrzeiten.

SituationSpätestens erledigt
Schneefall oder Glätte tagsüberSofort danach
Schneefall oder Glätte nach 20 Uhr, WerktagAm nächsten Morgen bis 7 Uhr
Schneefall oder Glätte nach 20 Uhr, Sonn- oder FeiertagAm nächsten Morgen bis 9 Uhr

Hält der Schneefall an oder friert es wieder, muss erneut geräumt und gestreut werden. Ein einziger Einsatz am Morgen reicht dann nicht.

Wie breit und wo genau?

  • Gehweg: 1,50 Meter breit räumen und streuen.
  • Mit markiertem Radweg: Ist Ihnen auch ein farbig markierter Radweg auf dem Gehweg übertragen, sind es 2 Meter.
  • Ohne Gehweg: Einen 1,50 Meter breiten Streifen der Straße entlang Ihrer Grundstücksgrenze.
  • Überwege für Fußgänger: bis zur Bordsteinkante.
  • Haltestellen von Bus und Bahn: so räumen und streuen, dass Fahrgäste sicher zur Haltestelle und wieder weg kommen.
  • Hydranten und Kappen von Versorgungsleitungen: sofort freiräumen.

Streuen: Was ist erlaubt?

In Köln dürfen Gehwege nur mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden, also mit Sand, Splitt oder Granulat. Streusalz und andere auftauende Mittel sind grundsätzlich verboten.

Erlaubt ist Salz nur in Ausnahmefällen:

  • bei besonderen Wetterlagen wie Eisregen,
  • auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen sowie an Gefäll- oder Steigungsstrecken und ähnlichen Gefahrenstellen.

Neben Bäumen und Grünflächen ist Salz immer tabu. Schnee, der Salz enthält, darf dort auch nicht abgelegt werden.

Wohin mit dem Schnee?

Der geräumte Schnee gehört auf den Teil des Gehwegs, der an die Fahrbahn grenzt. Geht das nicht, lagern Sie ihn so, dass Autos, Radfahrer und Fußgänger möglichst wenig behindert werden. Nicht auf den Radweg schieben.

Frei bleiben müssen Gullys und Einläufe der Kanalisation, Hydranten, Schachtdeckel, Absperrvorrichtungen von Versorgungsleitungen, Grünstreifen und Baumscheiben.

Was droht, wenn nicht geräumt wird?

Wer nicht oder nicht richtig räumt und streut, handelt ordnungswidrig. Die Stadt kann dafür ein Bußgeld von bis zu 500 Euro verhängen.

Schwerer wiegt meist die Haftung: Rutscht jemand auf einem nicht geräumten Gehweg aus und verletzt sich, kann der Eigentümer für den Schaden aufkommen müssen. Wer die Arbeit abgegeben hat, sollte deshalb nachweisen können, dass er sie zuverlässig vergeben und kontrolliert hat.

Tipps für Hausverwaltungen

  • Zuständigkeit klären: Prüfen Sie für jedes Objekt, welche Gehwege laut Straßenreinigungsverzeichnis dazugehören.
  • Schriftlich vergeben: Ob Mieter, Hausmeister oder Firma, halten Sie im Vertrag fest, wer wann räumt.
  • Früh buchen: Winterdienste planen ihre Touren im Herbst. Wer erst beim ersten Schnee anfragt, hat oft keine Wahl mehr.
  • Einsätze dokumentieren lassen: Ein Protokoll mit Datum und Uhrzeit hilft, wenn es nach einem Sturz Streit gibt.
  • Kosten: Die Kosten für einen beauftragten Winterdienst können in der Regel als Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Kostenlose Vorlage: Winterdienst-ProtokollRäumen und Streuen mit Datum und Uhrzeit festhalten, als Nachweis für die Saison. Mit den Kölner Regeln. PDF, 1 Seite, zum Ausdrucken.

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Häufige Fragen

Muss ich als Mieter in Köln Schnee räumen?

Nur wenn es im Mietvertrag oder in der Hausordnung so vereinbart ist. Von sich aus ist der Eigentümer verpflichtet. Er kann die Aufgabe auf Mieter oder eine Firma übertragen, bleibt aber dafür verantwortlich, dass sie erledigt wird.

Ab wann muss morgens geräumt sein?

Fällt der Schnee nach 20 Uhr, muss der Gehweg an Werktagen bis 7 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Schneit es tagsüber, muss sofort nach dem Schneefall geräumt werden.

Darf ich in Köln Streusalz verwenden?

Grundsätzlich nein. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand oder Granulat. Salz ist nur bei Eisregen und an Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen oder Gefällstrecken zulässig, nie neben Bäumen oder Grünflächen.

Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?

1,50 Meter. Ist Ihnen auch ein farbig markierter Radweg auf dem Gehweg übertragen, sind es 2 Meter. Gibt es keinen Gehweg, räumen Sie einen 1,50 Meter breiten Streifen entlang Ihres Grundstücks.

Was kostet es, wenn ich nicht räume?

Die Stadt kann ein Bußgeld von bis zu 500 Euro verhängen. Stürzt jemand auf dem nicht geräumten Gehweg, kann der Eigentümer außerdem für den Schaden haften.

Kann ich die Kosten für einen Winterdienst auf die Mieter umlegen?

In der Regel ja, als Betriebskosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Mieterverein.

Weitere Ratgeber

Quelle: Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Köln, gültig seit 1. Januar 2026 (§§ 1, 2, 5 und 11), sowie die Hinweise der Stadt Köln zum Winterdienst. Dieser Ratgeber fasst die Regeln verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.

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