Ratgeber für Gewerbe, Büros und Praxen
Büroreinigung: Wie oft ist sinnvoll?
Zu selten wirkt ungepflegt, zu oft kostet unnötig Geld. Was das Arbeitsschutzrecht vorschreibt und welcher Rhythmus sich in der Praxis für welchen Bereich bewährt hat.
Stand: Oktober 2026
Kurz gesagt
- Keine feste Zahl im Gesetz: Arbeitsstätten müssen so gereinigt werden, wie es die Hygiene erfordert.
- Toiletten täglich: Werden sie täglich genutzt, müssen sie mindestens täglich gereinigt werden.
- Böden und Arbeitsplätze: in normalen Büros meist 1–2× pro Woche, Eingang und Flure öfter.
- Fenster: 2–4× pro Jahr, Grundreinigung: 1–2× pro Jahr.
- Entscheidend sind Mitarbeiterzahl, Kundenverkehr, Bodenbelag und Jahreszeit.
Was das Gesetz verlangt
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsstätten „den hygienischen Erfordernissen entsprechend“ zu reinigen. Verunreinigungen, die zu Gefährdungen führen können, sind sofort zu beseitigen. Eine feste Zahl für Büros nennt sie nicht.
Konkreter wird es bei den Sanitärräumen. Die Technische Regel ASR A4.1 sagt: Toilettenräume und ihre Einrichtungen sind je nach Häufigkeit der Nutzung zu reinigen und bei Bedarf zu desinfizieren. Bei täglicher Nutzung müssen sie mindestens täglich gereinigt werden. Empfohlen wird außerdem ein Reinigungsplan im Raum, den das Reinigungspersonal abzeichnet.
Welcher Rhythmus sich bewährt hat
Für die übrigen Bereiche hat sich in der Praxis folgender Rhythmus bewährt. Er gilt für ein normales Büro mit täglicher Nutzung und lässt sich nach oben oder unten anpassen.
| Bereich | Empfehlung |
|---|---|
| Toiletten und Waschräume | Täglich |
| Teeküche und Spülbereich | Täglich |
| Eingang und Empfang | Täglich, im Herbst und Winter besonders wichtig |
| Papierkörbe leeren | Täglich bis 2–3× pro Woche |
| Böden in Büros und Besprechungsräumen | 1–2× pro Woche |
| Freie Flächen auf Schreibtischen | 1–2× pro Woche |
| Türklinken, Lichtschalter, Handläufe | Wöchentlich, in der Erkältungszeit öfter |
| Glastüren und Trennwände aus Glas | Nach Bedarf, etwa monatlich |
| Fenster | 2–4× pro Jahr |
| Grundreinigung von Böden und Teppichen | 1–2× pro Jahr |
Was den Rhythmus bestimmt
- Mitarbeiterzahl: Je mehr Menschen ein Büro nutzen, desto schneller verschmutzen Küche, Toiletten und Böden.
- Kundenverkehr: Praxen, Kanzleien mit Mandantenbesuch und Läden brauchen einen gepflegten ersten Eindruck, also öfter Reinigung im Eingang.
- Bodenbelag: Teppich hält Schmutz und braucht regelmäßiges Saugen. Glatte Böden zeigen Schmutz schneller.
- Jahreszeit: Im Herbst und Winter tragen Schuhe Laub, Nässe und Streugut herein. Dann lohnt sich eine zusätzliche Reinigung von Eingang und Fluren.
- Homeoffice: Sind an manchen Tagen nur wenige Leute im Büro, kann die Reinigung an diesen Tagen kürzer ausfallen.
Checkliste für Ihr Leistungsverzeichnis
Ein Leistungsverzeichnis legt fest, was wie oft gemacht wird. Es verhindert Missverständnisse und macht Angebote vergleichbar.
- Täglich: Toiletten und Waschräume reinigen, Verbrauchsmaterial auffüllen, Teeküche reinigen, Papierkörbe leeren, Eingang reinigen.
- Wöchentlich: Böden saugen und wischen, freie Schreibtischflächen abwischen, Türklinken und Lichtschalter reinigen.
- Monatlich: Glastüren und Trennwände, Heizkörper und schwer erreichbare Flächen.
- Jährlich: Fenster mehrmals, Grundreinigung der Böden, Teppichreinigung.
Ihr Büro, Ihr Rhythmus
Wir reinigen Büros, Praxen und Gewerbeflächen in ganz Köln, auch außerhalb Ihrer Arbeitszeiten, mit festem Team. Den passenden Rhythmus legen wir bei der kostenlosen Besichtigung gemeinsam fest.
Häufige Fragen
Gibt es eine Pflicht, wie oft ein Büro gereinigt werden muss?
Eine feste Zahl für alle Räume gibt es nicht. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Für Toiletten ist es konkreter: Werden sie täglich genutzt, müssen sie mindestens täglich gereinigt werden.
Reicht es, ein kleines Büro einmal pro Woche zu reinigen?
Für Böden und Schreibtische oft ja. Toiletten und Teeküche brauchen bei täglicher Nutzung aber eine tägliche Reinigung. Viele kleine Büros kombinieren deshalb eine kurze tägliche Reinigung der Sanitärräume mit einer gründlichen Reinigung einmal pro Woche.
Wie oft sollten Büroböden gereinigt werden?
In normalen Büros reichen meist ein bis zwei Reinigungen pro Woche. Eingänge, Flure und Empfang brauchen wegen des Straßenschmutzes häufiger eine Reinigung, im Herbst und Winter oft täglich.
Wie oft sollten die Fenster geputzt werden?
In Büros meist zwei- bis viermal im Jahr. Schaufenster und Glastüren im Eingang brauchen deutlich öfter Pflege.
Wann ist eine Grundreinigung sinnvoll?
Ein- bis zweimal im Jahr, zum Beispiel für Teppiche, Bodenbeläge und schwer erreichbare Flächen. Die normale Unterhaltsreinigung schafft das nicht.
Kann die Reinigung außerhalb der Arbeitszeit stattfinden?
Ja, das ist sogar üblich. So stört die Reinigung niemanden, und Sie beginnen den Tag in sauberen Räumen.
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Quellen: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 4 Abs. 2, Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 „Sanitärräume“ (Abschnitt 5.1). Die Empfehlungen zum Rhythmus beruhen auf unserer Erfahrung aus der Praxis. Dieser Ratgeber fasst die Regeln verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.
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