Ratgeber für Hausverwaltungen und Eigentümer
Treppenhausreinigung: Wie oft und was gehört dazu?
Das Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Hauses. Wie oft es gereinigt werden sollte, was dazugehört und wann sich eine Reinigungsfirma statt der Kehrwoche lohnt.
Stand: Oktober 2026
Kurz gesagt
- Kein fester Rhythmus im Gesetz. Entscheidend sind Zahl der Parteien, Besucherverkehr, Bodenbelag und Jahreszeit.
- Faustregel: kleine Häuser alle 1–2 Wochen, mittlere wöchentlich, große Häuser 2× pro Woche.
- Mieter putzen nur, wenn es vereinbart ist, im Mietvertrag oder in der Hausordnung.
- Kosten einer Firma können als Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Wie oft sollte gereinigt werden?
Ein Gesetz, das einen bestimmten Rhythmus vorschreibt, gibt es nicht. Das Treppenhaus muss so sauber und sicher sein, dass niemand ausrutscht oder stolpert. In der Praxis hat sich folgende Faustregel bewährt:
| Haus | Empfehlung |
|---|---|
| Bis 5 Parteien | Alle 1–2 Wochen |
| 6 bis 12 Parteien | 1× pro Woche |
| Über 12 Parteien oder Gewerbe im Haus | 2× pro Woche |
| Fenster und Glastüren im Treppenhaus | 2–4× pro Jahr |
| Grundreinigung der Böden | 1× pro Jahr |
Im Herbst und Winter tragen die Bewohner Laub, Nässe und Streugut ins Haus. Dann lohnt sich oft eine zusätzliche Reinigung des Eingangs. Eine gute Schmutzfangmatte hinter der Haustür hält einen großen Teil davon ab und verlängert die Abstände.
Was gehört zur Treppenhausreinigung?
- Stufen, Podeste und Flure: fegen oder saugen und feucht wischen.
- Handläufe und Geländer: feucht abwischen, denn sie werden von allen angefasst.
- Eingangsbereich: Haustür, Briefkästen, Klingelanlage und Schmutzfangmatte.
- Türen und Schalter: Türklinken, Lichtschalter und Wohnungstüren im unteren Bereich.
- Fensterbänke und Heizkörper im Treppenhaus entstauben.
- Aufzugskabine, falls vorhanden.
- Keller- und Dachbodengänge in größeren Abständen.
Wer ist zuständig?
Grundsätzlich ist der Eigentümer für die Sauberkeit der gemeinsam genutzten Flächen verantwortlich. Mieter müssen das Treppenhaus nur reinigen, wenn das im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbart ist, etwa als Kehrwoche im Wechsel.
Beauftragt der Eigentümer eine Reinigungsfirma, kann er die Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, sofern der Mietvertrag das vorsieht. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber zu den umlagefähigen Reinigungskosten.
Kehrwoche oder Reinigungsfirma?
| Kehrwoche durch Mieter | Reinigungsfirma | |
|---|---|---|
| Kosten | Keine direkten Kosten | Feste Kosten, umlagefähig |
| Sauberkeit | Je nach Bewohner unterschiedlich | Gleichbleibend nach Plan |
| Aufwand für Verwaltung | Oft Beschwerden und Streit | Ein Ansprechpartner |
| Urlaub, Krankheit, Alter | Lücken im Plan | Vertretung ist geregelt |
Die Kehrwoche funktioniert in kleinen, eingespielten Hausgemeinschaften gut. In größeren Häusern, bei vielen Mieterwechseln oder älteren Bewohnern ist eine Firma meist die zuverlässigere Lösung.
Tipps für Hausverwaltungen
- Leistungsverzeichnis festlegen: Was wird wie oft gereinigt? Das macht Angebote vergleichbar und hilft bei Rückfragen von Mietern.
- Reinigungsplan aushängen: Mit Datum und Kürzel nach jedem Einsatz. So sehen Bewohner, dass gereinigt wurde.
- Feste Mitarbeiter: Wer das Haus kennt, sieht auch, wenn eine Lampe kaputt ist oder etwas im Flur steht.
- Kontrolle einplanen: Gelegentliche Rundgänge zeigen, ob der Plan eingehalten wird.
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Häufige Fragen
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
Das hängt vor allem von der Zahl der Parteien ab. In kleinen Häusern reicht oft eine Reinigung alle ein bis zwei Wochen, in mittleren Häusern einmal pro Woche, in großen Häusern oder bei Gewerbe im Haus zweimal pro Woche. Im Herbst und Winter ist meist mehr nötig.
Müssen Mieter das Treppenhaus putzen?
Nur wenn es im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbart ist. Ein Gesetz, das Mieter allgemein zur Treppenhausreinigung verpflichtet, gibt es nicht.
Wer zahlt die Treppenhausreinigung durch eine Firma?
Der Vermieter beauftragt und bezahlt sie. Er kann die Kosten aber als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Gehören die Fenster im Treppenhaus dazu?
Ja, sie gehören zu den gemeinsam genutzten Gebäudeteilen. Sie werden aber meist seltener gereinigt als Stufen und Böden, etwa zwei- bis viermal im Jahr.
Was tun, wenn die Kehrwoche nicht klappt?
Ein klarer Plan hilft, aber oft bleibt Streit. Viele Eigentümer und Verwaltungen beauftragen dann eine Reinigungsfirma. Das sorgt für gleichbleibende Sauberkeit und nimmt Konflikte aus der Hausgemeinschaft.
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Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 556, Betriebskostenverordnung (BetrKV) § 2 Nr. 9. Die Empfehlungen zum Rhythmus beruhen auf unserer Erfahrung aus der Praxis. Dieser Ratgeber fasst die Regeln verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.
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