Ratgeber für Eigentümer, Hausverwaltungen und Mieter

Herbstlaub in Köln: Wer muss den Gehweg fegen?

Nasses Laub ist auf dem Gehweg so rutschig wie Eis. Wer in Köln fegen muss, wie oft und wohin mit dem Laub, zusammengefasst aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln.

Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Es kommt auf Ihre Straße an. Entweder reinigt die AWB, oder die Reinigung ist den Anliegern übertragen. Das zeigt die Straßenreinigungsabfrage der AWB.
  • Wenn Sie zuständig sind: nach Bedarf fegen, mindestens einmal pro Woche bis Samstag 19 Uhr.
  • Laub nie auf die Straße kehren, sondern in die Biotonne, auf den Kompost oder zum Wertstoff-Center.
  • Laubbläser in Wohngebieten: werktags 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr, sonntags nie.
  • Bußgeld bis 500 Euro, dazu die Haftung, wenn jemand ausrutscht.

Wer muss in Köln fegen?

In Köln ist die Straßenreinigung zweigeteilt. In vielen Straßen reinigt die AWB im Auftrag der Stadt Fahrbahn und Gehweg. Die Eigentümer zahlen dafür die Straßenreinigungsgebühr. In anderen Straßen hat die Stadt die Reinigung den Anliegern übertragen, also den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke.

Welche Regel für Ihre Straße gilt, steht im Straßenreinigungsverzeichnis der Stadt. Am einfachsten finden Sie es über die Straßenreinigungsabfrage der AWB heraus: Straßennamen eingeben, und Sie sehen, ob die AWB oder die Anlieger zuständig sind.

Laub gehört ausdrücklich zur Reinigung. Die Satzung nennt Laub und Blüten als Verschmutzungen, die den Verkehr gefährden können und deshalb beseitigt werden müssen.

Wie beim Winterdienst dürfen Eigentümer das Fegen an Mieter oder eine Firma weitergeben, etwa über den Mietvertrag, die Hausordnung oder einen Auftrag. Verantwortlich dafür, dass es erledigt wird, bleiben sie trotzdem.

Wie oft muss gefegt werden?

Die Satzung verlangt die Reinigung nach Bedarf, mindestens aber einmal pro Woche, werktags und spätestens bis Samstag 19 Uhr.

In der Laubzeit ist der Bedarf meist höher. Liegt viel nasses Laub auf dem Gehweg, sollte er auch mitten in der Woche gefegt werden. Gerade vor Hauseingängen, an Treppen und an Haltestellen wird es sonst schnell gefährlich.

Wohin mit dem Laub?

Das zusammengekehrte Laub muss sofort nach dem Fegen entsorgt werden. Liegen lassen oder umlagern ist nicht erlaubt.

  • Nicht erlaubt: Laub auf die Fahrbahn kehren, in die Gosse oder in Kanaleinläufe schieben, auf Grünstreifen oder unter Bäume und Büsche legen.
  • Biotonne: der einfachste Weg für normale Mengen.
  • Kompost: wer einen Garten hat, kann das Laub dort kompostieren.
  • Wertstoff-Center der AWB: für größere Mengen.

Die AWB bittet ausdrücklich darum, Laub nicht vom Gehweg auf die Straße zu kehren. Laub vom Gehweg lässt sich verwerten, Laub von der Fahrbahn nicht.

Wann darf der Laubbläser laufen?

Laubbläser und Laubsauger sind laut. Deshalb gelten in Wohngebieten feste Zeiten aus der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung:

TagErlaubte Zeiten
Werktags (Montag bis Samstag)9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr
Werktags mit EU-Umweltzeichen am Gerät7 bis 20 Uhr
Sonn- und FeiertageGar nicht

Ein Besen ist ohnehin oft die bessere Wahl: leiser, und er nimmt auch nasses, festgetretenes Laub mit.

Was droht, wenn nicht gefegt wird?

Wer seine Reinigungspflicht nicht erfüllt oder Laub falsch entsorgt, handelt ordnungswidrig. Die Stadt kann ein Bußgeld von bis zu 500 Euro verhängen.

Dazu kommt die Haftung: Rutscht jemand auf nassem Laub aus und verletzt sich, kann der Zuständige für den Schaden aufkommen müssen. Wer das Fegen abgegeben hat, sollte nachweisen können, dass es zuverlässig vergeben und kontrolliert wurde.

Tipps für Hausverwaltungen

  • Zuständigkeit prüfen: Klären Sie für jedes Objekt mit der AWB-Abfrage, ob die Anlieger oder die AWB reinigen.
  • Herbst und Winter zusammen planen: Wer im Herbst fegt, kann im Winter oft auch räumen. Ein gemeinsamer Auftrag spart Abstimmung.
  • Rhythmus festlegen: In der Laubzeit lieber zweimal pro Woche als einmal, besonders bei vielen Bäumen vor dem Haus.
  • Einsätze dokumentieren: Ein kurzes Protokoll mit Datum hilft, wenn es nach einem Sturz Fragen gibt.
Kostenlose Vorlage: Jahresplan Grün- & ObjektpflegeAufgaben von Januar bis Dezember zum Abhaken, mit der gesetzlichen Schnittzeit für Hecken. PDF, 1 Seite, zum Ausdrucken.

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Häufige Fragen

Muss ich in Köln Laub vom Gehweg fegen?

Das hängt von Ihrer Straße ab. In vielen Straßen reinigt die AWB im Auftrag der Stadt, dafür zahlen Eigentümer die Straßenreinigungsgebühr. In anderen Straßen ist die Reinigung den Anliegern übertragen. Welche Regel für Ihre Straße gilt, zeigt die Straßenreinigungsabfrage der AWB.

Wie oft muss ich fegen?

Nach Bedarf, mindestens aber einmal pro Woche, werktags bis spätestens Samstag 19 Uhr. In der Laubzeit reicht einmal pro Woche oft nicht, weil nasses Laub schnell zur Rutschgefahr wird.

Darf ich das Laub auf die Straße kehren?

Nein. Laub darf nicht auf die Fahrbahn, in die Gosse, in Kanaleinläufe, auf Grünstreifen oder unter Bäume und Büsche gekehrt werden. Es muss nach dem Fegen sofort entsorgt werden.

Wohin mit dem Laub?

In die Biotonne, auf den eigenen Kompost oder zu einem Wertstoff-Center der AWB.

Wann darf ich in Köln den Laubbläser benutzen?

In Wohngebieten werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr, an Sonn- und Feiertagen gar nicht. Für Geräte mit dem EU-Umweltzeichen gelten längere Zeiten, werktags von 7 bis 20 Uhr.

Muss ich als Mieter Laub fegen?

Nur wenn es im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbart ist. Sonst ist der Eigentümer zuständig, der die Aufgabe auch an eine Firma vergeben kann.

Weitere Ratgeber

Quellen: Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Köln, gültig seit 1. Januar 2026 (§§ 1, 2, 4 und 11), die Hinweise der AWB Köln zum Laub und die 32. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 7). Dieser Ratgeber fasst die Regeln verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.

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