Ratgeber für Mieter, Vermieter und Hausverwaltungen
Besenrein beim Auszug: Was heißt das?
Beim Auszug steht im Mietvertrag oft „besenrein“. Was das genau bedeutet, was Sie vor der Übergabe erledigen sollten und wann eine Endreinigung durch eine Firma sinnvoll ist.
Stand: Oktober 2026
Kurz gesagt
- Besenrein heißt: grobe Verschmutzungen sind entfernt. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden.
- Nicht geschuldet ist bei besenrein eine Grundreinigung, etwa Fenster putzen oder Schränke auswischen.
- Was im Vertrag steht, zählt: Manche Verträge verlangen mehr.
- Eine Firma lohnt sich bei knapper Zeit, hohen Anforderungen oder schneller Neuvermietung.
Was bedeutet besenrein?
Der Bundesgerichtshof hat 2006 entschieden: Besenrein bedeutet, dass die Wohnung mit dem Besen grob gereinigt ist. Der Mieter muss grobe Verschmutzungen entfernen, mehr nicht.
Dazu gehören zum Beispiel Staubflusen, Sand und Erde auf dem Boden, Spinnweben, Essensreste und Müll. Auch zurückgelassene Gegenstände müssen raus, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Was gehört dazu und was nicht?
| Bei besenreiner Übergabe | Erledigen? |
|---|---|
| Alle Räume leer räumen, auch Keller und Dachboden | Ja |
| Böden fegen oder saugen | Ja |
| Spinnweben, grober Staub, Essensreste entfernen | Ja |
| Grobe Flecken und Kleberreste entfernen | Ja |
| Fenster putzen | Nein, außer der Vertrag verlangt es |
| Böden feucht wischen und pflegen | Nein, aber empfehlenswert |
| Schränke, Fliesen und Bad gründlich reinigen | Nein, aber empfehlenswert |
Auch wenn es nicht geschuldet ist: Eine gründlich gereinigte Wohnung sorgt für eine entspannte Übergabe. Streit um die Kaution entsteht oft an Kleinigkeiten wie einem verschmutzten Backofen oder Kalk im Bad.
Checkliste für die Übergabe
- Leer räumen: Wohnung, Keller, Dachboden, Balkon und Briefkasten.
- Grob reinigen: alle Böden fegen oder saugen, Spinnweben entfernen.
- Küche: Kühlschrank leeren und abtauen, Herd und Backofen von groben Resten befreien.
- Bad: grobe Verschmutzungen in Dusche, Wanne und WC beseitigen.
- Dübel und Nägel: Was im Vertrag dazu steht, prüfen. Im Zweifel mit dem Vermieter absprechen.
- Protokoll: Bei der Übergabe ein Protokoll anfertigen und Fotos machen.
Wann eine Firma sinnvoll ist
- Der Vertrag verlangt mehr als besenrein, etwa eine gereinigte Wohnung oder geputzte Fenster.
- Die Zeit ist knapp, weil Auszug und Übergabe am selben Tag sind.
- Als Vermieter möchten Sie die Wohnung schnell und sauber neu vermieten.
- Nach einer Wohnungsauflösung, wenn erst entrümpelt und dann gereinigt werden muss.
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Häufige Fragen
Was bedeutet besenrein?
Nach dem Bundesgerichtshof heißt besenrein: grobe Verschmutzungen sind entfernt. Die Wohnung muss gefegt sein, Müll, Essensreste, Spinnweben und grober Schmutz müssen weg. Eine Grundreinigung schuldet der Mieter damit nicht.
Muss ich beim Auszug die Fenster putzen?
Bei besenreiner Übergabe nicht. Grobe Verschmutzungen wie Kleberreste sollten aber entfernt sein. Etwas anderes gilt, wenn der Mietvertrag ausdrücklich mehr verlangt.
Was gilt, wenn im Mietvertrag nichts steht?
Auch dann sollten Sie die Wohnung aufgeräumt und grob sauber übergeben. Eine gründliche Reinigung ist ohne Vereinbarung in der Regel nicht geschuldet.
Wann lohnt sich eine Endreinigung durch eine Firma?
Wenn der Mietvertrag eine gründliche Reinigung verlangt, wenn die Zeit zwischen Auszug und Übergabe knapp ist oder wenn Sie als Vermieter die Wohnung schnell wieder vermieten wollen.
Kann ich die Endreinigung von der Steuer absetzen?
Die Arbeitskosten für eine Reinigung in Ihrem Haushalt können als haushaltsnahe Dienstleistung gelten. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung.
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Quellen: Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. Juni 2006, Az. VIII ZR 124/05. Was im Einzelfall gilt, hängt vom Mietvertrag ab. Im Zweifel helfen der Mieterverein oder der Haus- und Grundbesitzerverein. Dieser Ratgeber fasst die Regeln verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.
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